Amputation Aerztepfusch Kempten Allgäu

:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BEIN - AMPUTATION I" ::

Freizeit Spass vom 08. Februar 2006 – Beinamputation I

ERST HÖLLISCHE SCHMERZEN - DANN WURDE DAS BEIN AMPUTIERT

Zwei Fehldiagnosen zerstören das Leben dieser Frauen

Susanne Jakubiak litt an Durchblutungsstörungen – doch die Ärzte erkannten sie nicht. Ein folgenschwerer Irrtum…

Mit einem Kleinbus fuhr Susanne Jakubiak (37) aus Recklinghausen beruflich vier Jahre lang jeden Tag behinderte Menschen. Sie sah viele Schicksale, die ihr unter die Haut gingen. Zum Ausgleich entspannte sie gerne in ihrem feuerroten Cabrio. „Dach aufmachen, die Luft atmen, einfach mal durch die Gegend fahren und schauen. Das war Freizeit pur für mich“, sagt sie. „Doch das ist heute alles vorbei…“ Die Mutter von Justin (5) und Dana (12) muss tief durchatmen. Heute ist sie selbst behindert. Das rechte Bein wurde am 11. Oktober 2005 amputiert.
„Die Chirurgen haben mir gesagt, dass ich sonst nur noch wenige Monate gelebt hätte. „Im Bein waren Durchblutungsstörungen, die meinen Körper unaufhaltsam vergiftet hätten!“
Neunmal hatten die Ärzte mit Operationen das Bein zu retten versucht – doch den vermutlichen Ärztefehler ihrer Kollegen in einem anderen Krankenhaus konnten sie nicht mehr ausbügeln. „Ich hatte unglaubliche Schmerzen, konnte meinen Körper nicht mehr bewegen“, erzählte Susanne Jakubiak. Ehemann Frank (41) musste alles mit ansehen. Er bemerkt hilflos: „Was sollen wir machen? Die Schmerzen hörten nicht mehr auf.“
Im Juni 2004 hielt Susanne Jakubiak die Qualen nicht mehr aus. Sie ließ sich von Frank ins Krankenhaus bringen. Dort passierte offenbar der entscheidende Fehler. Nach der Untersuchung stellten die Mediziner eine merkwürdige Diagnose: „Ausschluss einer arteriellen Verschlusskrankheit.“ Das heißt: keine Durchblutungsstörung!
Susanne Jakubiak wurde wieder nach Hause geschickt, bekam eine Salbe gegen die Schmerzen…
„Danach fuhren wir drei Wochen nach Holland ans Meer. Es wurde die reinste Hölle für mich. Für ein paar Meter zum Strand brauchte ich über eine Stunde!“ Verzweifelt suchte sie nach dem Urlaub ein anderes Krankenhaus auf – und war schockiert über die Entdeckung dieser Ärzte. „Mein Verdacht war richtig – es waren Durchblutungsstörungen. Die Mediziner haben alles versucht, das Bein noch zu retten. Über ein Jahr wurde ich insgesamt neunmal operiert, verlor meine Zehen dabei.“
Die endgültige Diagnose des verantwortlichen Operateurs und deren Folge traf sie wie ein Schlag vor den Kopf: „ Ihr Bein muss abgenommen werden sonst sterben sie!“
Susanne Jakubiak dachte an ihre beiden Kinder, an den Ehemann. Sie wollte leben – notfalls auch nur mit einem Bein. Heute – nach der Amputation – hat sie sich nur widerwillig an das künstliche Bein gewöhnt. Und doch: Sie bewegt sich von Tag zu Tag sicherer auf ihrer Prothese: „Was bleibt mir denn anderes übrig. Das Leben muss weitergehen. Ein gesundes Bein gibt mir niemand mehr zurück.“

Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl hat für seine Mandantin eine Schmerzensgeldklage über 100 000 Euro erhoben. Er sagt: „Ohne die erste Fehldiagnose hätte sie das Bein nicht verloren. Dies stellt auch eine dauernde, schwerwiegende Beeinträchtigung dar, so dass neben dem Schmerzensgeld auch eine monatliche Rente von 300 Euro gefordert werden kann.“

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Bild- Zeitung vom 17. November 2005 - Bein-Amputation

ARZT VERSCHREIBT IHR SALBE JETZT IST DAS BEIN AB!

Recklinghausen - Tanzen war ihre große Leidenschaft. Und bei schönem Wetter schnurrte sie so gerne mit ihrem schicken roten Cabrio ins Grüne…. AUS und VORBEI – das war einmal!
Susanne J. (37) hat nur noch ein Bein. Ihr rechtes wurde im Oktober amputiert. Oberhalb des Knies setzte der Chirurg die Säge an.

Zerstörte Ärztepfusch das Leben der Mutter von zwei Kindern (5, 12)?
In Bild erzählt sie ihre traurige Geschichte: „Ich ging im Juni 2004 mit höllischen Schmerzen in den Beinen ins Krankenhaus. Aber mir wurde nur eine Salbe verschrieben. Danach fuhr ich mit meiner Familie drei Wochen in den Urlaub. Es wurde immer schlimmer. Ich cremte mich ein, schluckte nur noch Schmerztabletten“. Verzweifelt suchte sie wieder einen Arzt auf. Die Schock-Diagnose: Akute Durchblutungsstörung! „Mein Bein war wie abgestorben“. Susanne J. landete in einem anderen Krankenhaus auf dem OP-Tisch. Aber es war zu spät, der Unterschenkel bereits abgestorben. Es folgten acht weitere Operationen bis zur Amputation (OP Nr. 10). Als sie aus der Narkose aufwachte, fehlte das Bein. „Neben dem Krankenbett stand schon der Rollstuhl. Ich fasste neuen Mut, wollte alles alleine schaffen“.

Jetzt klagt vorm Landgericht Bochum, Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (40, Marl) zu Bild: „Wir fordern 100.000,00 Euro Schmerzensgeld, außerdem eine monatliche Rente von 300,00 Euro. Ohne die erste Fehldiagnose hätte sie das Bein nicht verloren“.

Vor dem OP-Drama hatte Susanne J. einen Job – fuhr einen Kleinbus für Behinderte. Jetzt leidet sie selbst unter einem Handicap: „Ich habe immer das Gefühl, dass die Leute mich anglotzen. Ich bete zu Gott, dass ich Recht bekomme. Die Ärzte müssen ihren Fehler einsehen“.

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Marler Zeitung, 05. November 2005 – Ärztepfusch

AMPUTATION NACH SALBEN-BEHANDLUNG

Recklinghausen: Mutter von drei Kindern verklagt Krankenhaus wegen falscher Diagnose auf 100.000,- Euro Schmerzensgeld.

Aufatmen am Anfang: Die Schmerzen im Fuß sein keine Folge einer arteriellen Verschlusskrankheit, versicherte der Krankenhausarzt der Patientin (37). Erleichtert fuhr die Mutter dreier Kinder in Urlaub, im Gepäck die verschriebenen Salben zum einreiben. Heute fehlt der Frau ihr rechtes Bein – man hat es ihr vor drei Wochen abnehmen müssen.

Jetzt muss sich die für Arzthaftungs-Verfahren zuständige 6.Zivilkammer des Landgericht Bochums mit dem tragischen Fall befassen, der für Patienten-Anwalt Stefan Hermann (Marl) alle Züge einer Fehldiagnose trägt: „Eine falsche Diagnose wird von der Rechtsprechung einem Behandlungsfehler gleich gestellt.“ Namens seiner Recklinghäuser Mandantin macht der Rechtsanwalt unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro gegenüber dem Prosper Hospital geltend. Hier war im Sommer vergangenen Jahres im Anschluss an die ambulante Behandlung der 37-Jährigen die – aus Sicht der Klägerin – verhängnisvolle Salben-Diagnose gestellt worden.

Die weitere Behandlung – zwei Operationen zur Entfernung schwarz verfärbter Zehen sowie die Bein-Amputation – wurde in einem anderen Krankenhaus vorgenommen. Für Hermann liegt die Ursache für den schweren Eingriff, bei dem der Frau das rechte Bein oberhalb des Knies abgenommen wurde, in einer falschen Erst-Diagnose. „Ich gehe mit meiner Mandantin davon aus, dass dann, wenn die Fehldiagnose im Prosper Hospital nicht erfolgt wäre, auch eine Amputation nicht notwendig gewesen wäre.“ Bei ihrer Klage hat die Recklinghäuserin noch vor Prozessbeginn einen Erfolg erzieht. Das Landgericht gewährt ihr so genannte Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro bereits für die Klage wegen der – aufgrund falscher Diagnose – erfolgten Zeh-Amputationen. Das war vor Abnahme des Beines. Nun wird damit gerechnet, dass die Prozesskostenhilfe angehoben wird. PKH wird nur zugestanden, wenn eine Klage gewisse Aussicht auf Erfolg hat.

„Wir sind uns wirklich keiner Schuld bewusst“, erklärte gestern ein Sprecher des Prosper Hospitals auf Anfrage. „Zumal bereits vor der ambulanten Behandlung bei uns in einem anderen Krankenhaus die gleiche Diagnose gestellt worden war wie bei uns.“ Letztlich bleibe abzuwarten, wie die gutachterlichen Stellungnahmen ausfielen, hieß es. Die Zivilkammer hat einen ersten Termin für den 21. Dezember anberaumt.

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WAZ Recklinghausen, 02.November 2005 – Ärztepfusch

37-JÄHRIGE VERKLAGT KRANKENHAUS WEGEN EINER FEHLERHAFTEN DIAGNOSE BEI DER AMBULANTEN BEHANDLUNG

Recklinghausen: Eine Frau hat das Prosper Hospital verklagt. Die 37-jährige behauptet, dass ihr nach einer fehlerhaften Diagnose bei der ambulanten Behandlung ein Jahr später das rechte Bein amputiert werden musste.

Mit der Zivilklage befasst sich am 21. Dezember das Landgericht Bochum. Die Recklinghäuserin, vertreten durch den Rechtsanwalt Stefan Hermann verlangt vom Prosper Hospital 100.000,- Euro Schmerzensgeld, eine Schmerzensgeldrente (monatlich 300 Euro, sowie 5.200,- Euro Haushaltsführungskosten. Hintergrund: Am 23. Juni 2004 suchte die heute 37-Jährige die Ambulanz des Prosper Hospitals wegen Schmerzen auf. Laut eines ärztlichen Berichts vom Tag danach, so die Klägerin, sei unter dem Stichwort „Diagnose“ vermerkt, eine arterielle Verschlusskrankheit könne ausgeschlossen werden. Die Patientin trat ihren geplanten Urlaub an, wurde weiterhin von Schmerzen geplagt und verwandte die verordneten Salben. Später stellte ihr Hausarzt fest, dass starke Durchblutungsstörungen vorlagen. Im Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen wurde ihr dann bei einer ersten Operation zwei Zehen des rechten Fußes abgenommen, bei einer weiteren Operation die restlichen Zehen, später das recht Bein oberhalb des Knies. Das Prosper Hospital weist die Beschuldigung zurück: „Es gibt kein Zusammenhang zwischen der ambulanten Behandlung im Prosper Hospital und der Amputation im Knappschaftskrankenhaus.“

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